Aus einer ehemaligen Zahnarztpraxis ist ein Friseursalon mit dazugehöriger Wohnung auf zwei Ebenen entstanden.
Der Eingang wurde vom Gebäudeinneren nach außen gelegt. So können nun die Kunden den Friseursalon direkt von der Straße erreichen und der Friseursalon ist nun präsenter im Straßenbild.
Aufgrund der Nutzungsänderung musste hier eine Baugenehmigung eingeholt werden. Bei einer gewerblichen Nutzung muss geprüft werden, ob sie mit den vorhandenen Nutzungen vereinbar ist z.B. in Bezug auf Lärm oder auch den Verkehr, den sie produziert.
Der Friseursalon konnte inzwischen eröffnen und ist nun eine Bereicherung für die Bewohner vor Ort.
Wir freuen uns, dabei mitwirken zu dürfen, dass Dienstleistungen und Angebote für die Bürger vor Ort beibehalten werden oder neu entstehen.